Windpark
(12.09.15)
Offenes Windrad
Die beiden Windräder im Herrenwald sind nun seit fast einem Jahr in Betrieb und bisher ergab sich für uns Rother noch nicht die Gelegenheit, einmal ins Innere eines Windrades zu schauen.
Die Windkraft Roth im Hunsrück GmbH, die Firma Boreas und die Ortsgemeinde luden daher alle Rother Bürgerinnen und Bürger zur Besichtigung der Windkraftanlage Roth 1 am Samstag, dem 12.09.2015, ab 14 Uhr, ein. An einem Infostand gab es Informationen zum Windrad und den Unternehmen. Das Windrad konnte unter der Führung eines Technikers besichtigt werden.
Ferner gab es Informationen zum Strombezug aus erneuerbaren Energien und dazu ein spezielles Angebot der Firma Boreas für die Einwohner von Roth sowie die Gewerbetrei-
benden in unserem Gewerbegebiet. Mit Getränken und Bratwurst vom Grill wurden die Besucher ebenfalls versorgt.
(24.10.14)
Der Aufbau der beiden Windräder ist abgeschlossen. Die Firma BOREAS als Anlagenbetreiber teilt mit, dass die Anlagen nach dem Abschluss von Restarbeiten an den Mühlenselbst und der Stromleitungen Ende Oktober in Betrieb gehen. Wenn dann auch der demontierte Kran die Baustelle verlassen hat, wird mit dem teilweisen Rückbau der Wege und den Maßnahmen zur Renaturisierung begonnen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Zufahrt in den Rother Herrenwald zukünftig vom „Rother Marktplatz” her, nicht mehr möglich sein wird. Dieser Weg wird nach Abstimmung mit dem Revierförster gesperrt und teilweise zurückgebaut. Zukünftig ist geplant, dass das Brennholz im Bereich der geschotterten Kranflächen an den Windrädern bereitgestellt wird, so dass eine witterungsunabhängige Zufahrt und Bearbeitung dort möglich ist. Nähere Informationen dazu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Ende Juni 2014 haben die Bauarbeiten zum Windpark begonnen (Zuwegung, Fundamente etc.).
Anlässlich der Bürgerversammlung am 26. Januar 2014 im Gemeindehaus Roth informierte die BOREAS GmbH über den Windpark Roth sowie die Möglichkeiten von „Bürgerstrom“ und finanzieller Beteiligung am Windpark.
Näheres zu Bürgerstrom und Beteiligung erfahren Sie bei der Gemeinde. Kontaktieren Sie den Bürgermeister Thomas Walber (Tel. 06762/950463, thomaswalber@gmx.de).
Errichtung von zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Roth
Bekanntmachung der Entscheidung über die Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht)
Die Firma BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden, hat bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Immissionsschutzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Roth gestellt.
Die nach den §§ 3 Abs. 1, 3a und 3c Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 zu diesem Gesetz erfolgte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, weil erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.
Diese Bekanntgabe erfolgt aufgrund des § 3a des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück
Untere Immissionsschutzbehörde
(Amtsblatt Nr. 50 VG Kastellaun 13.12.2013)