Straßennutzung

(17.09.2021 – Thomas Walber)
Aufgrund mehrerer und sich wiederholenden Beschwerden aus dem Dorf möchte ich darauf hinweisen, dass auch in der Ortslage die gesetzlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung verbindlich gelten und diese nicht als gut gemeinte Ratschläge oder Verhaltensvorschläge anzusehen sind.
Dazu gehört unter anderem, dass außer auf der Ortsdurchfahrt L 205 in der gesamten Ortslage sowie im Gewerbegebiet Roth „Rechts vor Links„ gilt.
Die gefahrene Geschwindigkeit sollte den besonderen örtlichen baulichen Gegebenheiten angepasst gewählt werden. Dies bedeutet, dass die erlaubten 50 km/h eigentlich an keiner Stelle im Dorf auch gefahren werden können.
Im Interesse der vielen Kinder, die auf den Gemeindestraßen radfahren und spielen, bitte ich um eine aufmerksame, rücksichtsvolle, defensive Fahrweise sowie eine mehr als angepasste Geschwindigkeit. Diese Bitte gilt analog auch für die Nutzer der Wirtschaftswege, die dabei dort auch auf Spaziergänger und Radfahrer treffen.