Friedhof
Nach der Umgestaltung des Kissengrabfeldes ist eine Änderung des Friedhofssatzung erforderlich. Aufgrund von Anfragen weisen wir darauf hin, dass es gestattet ist, auf dem Kiesstreifen unmittelbar neben der Kissenplatte eine kleine Schale oder ein Gesteck abzustellen. Dieser Grabschmuck darf aber nicht breiter sein als der Kiesstreifen und keinesfalls über den Randstein ragen.
Weiter weisen wir darauf hin, dass Sie sich bitte bezüglich der Gestaltung eines Grabes und der Montagearbeiten durch das beauftragte Unternehmen unbedingt mit der Gemeindearbeit abstimmen.