Friedhof

Wasserstelle
Aus gegeben Anlass wird darauf darauf hingewiesen, dass das Wasser der Wasserstelle auf dem Friedhof natürlich nur zur Nutzung als Gießwasser auf dem Friedhof in Roth vorgesehen ist. Das Befüllen von Kanistern oder ähnlichen Behältnissen zur Verwendung des Wassers an anderer Stelle ist zu unterlassen. Abschließend noch der Hinweis, dass es sich bei dem auf dem Friedhof bereitgestellten Wasser nicht um irgendein Quellwasser oder Wasser der alten Trinkwasserversorgungsanlagen handelt, sondern um Leitungswasser des lokalen Wasserversorgers.

Nach der Umgestaltung des Kissengrabfeldes ist eine Änderung des Friedhofssatzung erforderlich. Aufgrund von Anfragen weisen wir darauf hin, dass es gestattet ist, auf dem Kiesstreifen unmittelbar neben der Kissenplatte eine kleine Schale oder ein Gesteck abzustellen. Dieser Grabschmuck darf aber nicht breiter sein als der Kiesstreifen und keinesfalls über den Randstein ragen.
Weiter weisen wir darauf hin, dass Sie sich bitte bezüglich der Gestaltung eines Grabes und der Montagearbeiten durch das beauftragte Unternehmen unbedingt mit der Gemeindearbeit abstimmen.

Friedhofssatzung-15.05.2023-1

Friedhofsgebührensatzung 15.05.2023