Straßennutzung im Dorf

Aufgrund mehreren und sich wiederholenden Beschwerden aus dem Dorf wir darauf hingewiesen, dass auch in der Ortslage die gesetzlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung verbindlich gelten und diese nicht als gut gemeinte Ratschläge oder Verhaltensvorschläge anzusehen sind.
Dazu gehört unter anderem, dass außer auf der Ortsdurchfahrt L 205 in der gesamten Ortslage sowie
im Gewerbegebiet Roth „Rechts vor Links“ gilt.
Die gefahrene Geschwindigkeit sollte den besonderen örtlichen baulichen Gegebenheiten angepasst
gewählt werden.

Im Interesse der vielen Kinder, die auf den Gemeindestraßen Rad fahren und spielen, wird um
eine aufmerksame, rücksichtsvolle, defensive Fahrweise sowie um eine mehr als angepasste
Geschwindigkeit
gebeten. Diese Bitte gilt analog auch für die Nutzer der Wirtschaftswege, die dabei dort auch auf Spaziergänger und Radfahrer treffen.