Geschwindigkeitsbegrenzung Hauptstraße Ortsdurchfahrt L 205
Auf einem Teilstück der Hauptstraße, Ortsdurchfahrt L205, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h beschränkt. Das Teilstück befindet sich grob beschrieben zwischen der Einmündung zur
Straße „Auf dem Weiher“ und dem ersten Haus am Ortseingang von Beltheim aus betrachtet.
Mit der Aufstellung der Beschilderung durch die Straßenmeisterei tritt die Anordnung in Kraft.
Die neue Geschwindigkeitsanzeige der Ortsgemeinde, die zunächst wieder vor dem Gemeindehaus
montiert ist, ist in der Lage Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit sowie die dazugehörige Uhrzeit zu
registrieren. Mit dieser Auswertung wird dann dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde die
Möglichkeit gegeben, zu den relevanten Zeiten Messungen durchzuführen.
Ich bitte im Sinne der Verkehrssicherheit um Beachtung.